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Motorräder müssen nach http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_29.php und dessen http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34280.htm alle 24 Monate einem „amtlich anerkannten Sachverständigen“ („aaS“) oder einer Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA zur Prüfung der Verkehrssicherheit vorgeführt werden. Ausgenommen sind Mietmotorräder, die alle 12 Monate untersucht werden.
Zitat: „Die Sicherheitsprüfung hat eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung des Fahrgestells und Fahrwerks, der Verbindungseinrichtung, Lenkung, Reifen, Räder, Auspuffanlage und Bremsanlage des Fahrzeugs nach der hierzu im Verkehrsblatt mit Zustimmung der obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie zu umfassen.“
Was genau dies im Einzelfall bedeutet, hängt vom jeweiligen Fahrzeug ab. Typisch ist beim Motorrad in etwa folgender Ablauf:
Motorräder, die nach dem 1.1.1989 erstmals zugelassen wurden -also unter anderem auch jede CB500- müssen im Rahmen der Hauptuntersuchung auch eine http://www.abgasuntersuchung-motorrad.de/Grundlagen-Abgasuntersuchung.32.0.html absolvieren. Diese besteht aber nur in einer zusätzlichen Messung des CO-Gehaltes im Abgas. Motorräder ohne Kat oder mit U-Kat dürfen dabei bis 4,5% CO im Abgas haben, mit G-Kat nur 0,3%. Dabei muss der Motor 60° warm sein, was im Normalfall nur geschätzt werden kann, und die Abgassonde muss 30 cm tief in den Auspuff eingeführt werden. Das sind gesetzliche Grenzwerte. Die Hersteller allerdings dürfen für ihre Modelle andere Grenzwerte festlegen; die gesetzlichen Werte gelten nur, wenn es keine herstellerspezifischen Werte gibt. Die 4,5% sind im Fall der CB500 üppig, trotz simpler Vergasertechnik und fehlender Abgasreinigung werden sie meist weit unterboten. Werte unter 1% sind häufig.
Besonders bei Motorradfahrern taucht oft die Frage auf, ob bestimmtes Zubehör eintragungsfähig oder sogar -pflichtig ist. Der TÜV Hanse hat hierfür ein http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1189503780287302591046/Motorradaenderungen_082007.pdf herausgegeben.
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